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   BFH, 08.05.2000 - X B 142/99   

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https://dejure.org/2000,3462
BFH, 08.05.2000 - X B 142/99 (https://dejure.org/2000,3462)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2000 - X B 142/99 (https://dejure.org/2000,3462)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - X B 142/99 (https://dejure.org/2000,3462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung von Umständen - Beweiswürdigung - Verfahrensfehler - Landwirtschaftlicher Betrieb - Entnahme eines Wirtschaftsguts - Betriebsgrundstück - Entnahmehandlung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    dd) Das FG hat übersehen, dass die vom Kläger im Jahr 1990 vorgenommene Umgestaltung der zuvor auf die spezifischen Bedürfnisse des Gasstätten- und Saunabetriebs zugeschnittenen Erdgeschossräume in zwei Wohnungen nach den von der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Betriebsverpachtung im Ganzen entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1. der Gründe, m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. a und b der Gründe, m.w.N., und vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III. 2. b der Gründe; vgl. ferner auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16, unter 2. c der Gründe, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 700, m.w.N.) zwangsläufig zu einer "Betriebsaufgabe" geführt hat.
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

    cc) Zwar entfällt das Wahlrecht und es kommt zu einer Zwangsbetriebsaufgabe, wenn anlässlich oder während der Verpachtung die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, weil der Verpächter damit die unternehmerische Tätigkeit endgültig einstellt (vgl. Senatsurteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; s. auch BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16).
  • BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01

    Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Infolge der Veräußerung (oder Entnahme) eines einzelnen Wirtschaftsguts aus dem unterbrochenen Betrieb entfallen nicht die Voraussetzungen für die Fortführung der vom Verpächter getroffenen steuerlichen Wahl (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16).
  • FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung

    Die Veräußerung bzw. Entnahme eines einzelnen wesentlichen Wirtschaftsguts ist in der Regel aber noch keine schädliche Umgestaltung (Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 700; BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16 ).

    Infolge der Veräußerung bzw. Entnahme eines einzelnen Wirtschaftsguts aus dem unterbrochenen Betrieb entfallen nicht die Voraussetzungen für die Fortführung der vom Verpächter getroffenen steuerlichen Wahl (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 16 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 3 K 2398/17

    Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Zwar entfällt dieses sog. Verpächter-Wahlrecht und es kommt zu einer Zwangsbetriebsaufgabe, wenn anlässlich oder während der Verpachtung die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, weil der Verpächter damit die unternehmerische Tätigkeit endgültig einstellt (vgl. BFH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - IV R 66/86 -, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; BFH, Urteil vom 18. März 1999 - IV R 65/98 -, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; BFH, Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16; BFH, Urteil vom 30. August 2007 - IV R 5/06 -, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 35/03

    LuF: Umbau und Vermietung von Stallgebäuden - keine Betriebsaufgabe

    In diesem Fall stellt der Verpächter die unternehmerische Tätigkeit endgültig ein (vgl. Senatsurteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; s. auch BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16).
  • BFH, 19.06.2001 - X R 48/96

    Einkommensteuerbescheid - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Pachtvertrag -

    Eine Wiederaufnahmemöglichkeit fehlt oder entfällt auch dann, wenn der Betrieb als Ganzes oder hinsichtlich seiner wesentlichen Betriebsgrundlagen in tatsächlicher (BFH-Entscheidungen vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412; vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16, 17) oder in rechtlicher Hinsicht derart umgestaltet wird, dass eine Nutzung durch den Verpächter in der bisherigen Form nicht mehr möglich ist.
  • BFH, 17.02.2005 - II B 24/04

    Tauschvertrag über Grundstücke: keine Anwendung von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

    Soweit es dabei um den Hinweis auf den Grundstücksverkauf vom 2. Juni 1990 geht, fehlt es angesichts des großen Zeitabstandes an der Darlegung, welche Schlussfolgerung sich dem FA hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 120 Anm. 72).
  • FG Münster, 07.05.2003 - 1 K 4448/01

    Zwangsbetriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 10. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 8.5.2000, BFH/NV 2001, 16 angeschlossen.
  • BFH, 01.03.2005 - X B 53/04

    Wahlrecht zwischen Aufgabe und Fortführung des Betriebs bei der Verpachtung eines

    Wenn die Kläger aus der in einzelnen Entscheidungen des BFH verwendeten Formulierung von der "identitätswahrenden" Fortführung des Betriebs nach Beendigung des Pachtverhältnisses (Senatsurteil in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561; BFH-Urteil vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16, und Senatsurteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527) die Forderung ableiten würden, der vom Verpächter verpachtete und wieder eröffnete Betrieb müsse in allen Einzelheiten deckungsgleich sein, wäre diese Schlussfolgerung ein Missverständnis der neueren Rechtsprechung: Nach dieser werden die stillen Reserven eines pachtweise fortgeführten Betriebs solange nicht aufgedeckt, wie die wesentlichen Betriebsgrundlagen über die Dauer des Pachtverhältnisses erhalten geblieben sind.
  • BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02

    Betriebsaufgabe: Apotheke

  • BFH, 10.06.2003 - III B 64/02

    InvZ-Begünstigung bei einem Mischbetrieb mit Schwerpunkt im Bereich des Handels

  • FG Düsseldorf, 26.03.2002 - 9 K 8263/99

    Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Hofverpachtung; Hofstellenwegfall;

  • FG Düsseldorf, 24.11.2005 - 12 K 6105/01

    Land- und Forstwirtschaft; Teilflächenverpachtung; Golfclub; Entnahmegewinn;

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